Jugendliche
Jugendliche (15 bis 18 Jahre) Schüler, Studenten und Azubis; ab dem Jahr nach dem 18ten Geburtstag muss bis 31.12.des Vorjahres dem Verein ein Nachweis vorliegen, [...]
Ausschussmitglieder
Erster Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Kassier/ Schriftführer, Sport- Jugendwart, Technischer Leiter , Öffentlichkeitsbeauftragte Kein Beitrag ab dem Jahr der Wahl bis Vorjahr Ausscheiden
Ehepartner/ Partner/in
(nur auf Antrag, Voraussetzung: Gemeinsame Anschrift, gemeinsames Abbuchungskonto) Alleinerziehende (nur weibliche Mitglieder, nur auf Antrag)